Was ist bei einer Handyversicherung versichert?
Die Grundleistung bei allen Anbietern umfasst Displayschäden, Flüssigkeitsschäden und Elektronikdefekte. Diebstahlschutz ist bei den meisten Anbietern optional.
Versicherte Schäden
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Display- & Bruchschäden
Sturz, Fall, gesprungenes Display. Häufigster Schadensfall (64% aller Fälle).
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Flüssigkeitsschäden
Wasser, Kaffee, Regen – auch bei Totalschaden durch Kurzschluss.
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Diebstahl & Raub (optional)
Taschendiebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl. Meist optional buchbar.
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Kurzschluss & Überspannung
Blitzschlag, defekte Ladekabel, Überspannung. Weltweit versichert.
👆
Bedienungsfehler
Versehentliche Fehlbedienung mit Hardwareschaden.
🛡️
Vandalismus
Mutwillige Beschädigung durch Dritte.
Nicht versichert: Verlust/Liegenlassen, vorsätzliche Schäden, Kratzer & Schönheitsfehler, Verschleiß und Softwareschäden.
Was ist NICHT versichert?
Verlust / Liegenlassen
Vorsätzliche Beschädigung
Kratzer & Schönheitsfehler
Verschleiß & Alterung
Softwareschäden
Schäden durch Selbst-Reparaturen
Häufige Fragen zu den Leistungen
Wann zahlt die Handyversicherung nicht?
Bei allen Anbietern nicht versichert sind Verlust und Liegenlassen (versicherbar sind nur Diebstahl, Einbruch und Raub, und das meist als Zusatzbaustein), vorsätzliche Schäden, Verschleiß samt nachlassender Akkukapazität (Ausnahmen: Wertgarantie, Schutzgarant Premium), reine Softwareschäden, Kratzer ohne Funktionsverlust, Vorschäden beim Abschluss und Schäden durch nicht autorisierte Reparaturen. Dazu kommen formale Gründe: Schäden während der Wartezeit nach nachträglichem Abschluss, ein fehlender Kaufbeleg oder eine Diebstahlmeldung ohne Polizeianzeige. Grobe Fahrlässigkeit schließt hepster aus, Wertgarantie versichert sie ausdrücklich mit.
Wie oft zahlt die Handyversicherung?
Die meisten Tarife begrenzen nicht die Zahl der Schäden, sondern die Summe je Fall (Kaufpreis oder Zeitwert des Geräts). Ausdrücklich unbegrenzt sind etwa Telekom und loveit coverit. Gedeckelt ist es bei hepster (maximal zwei Schadensfälle pro Jahr) und Vodafone (der Schutz endet nach dem zweiten Schadensfall innerhalb von 12 Monaten). Die Selbstbeteiligung fällt bei jedem Fall neu an. Nach Totalschaden oder Diebstahl läuft der Vertrag bei vielen Anbietern mit dem Ersatzgerät weiter, etwa bei Schutzgarant. Zu beachten: Nach einem Versicherungsfall dürfen beide Seiten kündigen (§ 92 VVG) – wer mehrfach im Jahr Schäden meldet, bekommt daher gelegentlich die Kündigung vom Versicherer.